Bildungsscheck NRW

Bildungsscheck 2.0

Seit dem 01.02.2026 kann man den neuen Bildungsscheck 2.0 über das ESF-Onlineportal beantragen.

Die wichtigsten Informationen haben wir hier für Sie zusammengefasst:

  • Nur individueller Zugang
  • Die Antragstellenden müssen in Vorleistung gehen, die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Weiterbildung (Nachweis Teilnahmebescheinigung und Rechnung)
  • Förderfähig sind volljährige Personen, mit Wohnsitz in NRW und mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 50.000 Euro (bei zusammen veranlagten Ehepaaren maximal 100.000 Euro). 
  • Das zu versteuernde Einkommen kann ausschließlich über den Einkommensteuerbescheid nachgewiesen werden (nicht älter als zwei Jahre)
  • Die Förderung beträgt 50 % der in der Rechnung ausgewiesenen Gesamtausgaben der beruflichen Weiterbildung, bis maximal 500 Euro.
  • Das Weiterbildungsziel muss in einem beruflichen Zusammenhang stehen (zur aktuellen oder zukünftigen Tätigkeit des Teilnehmenden)
  • Die Förderung kann einmal pro Kalenderjahr beansprucht werden.

Die G.I.B. hat eine Hotline eingerichtet, an die Sie sich bei Fragen wenden können.
Servicetelefon: 02041 767 555 (Mo.–Do.: 08:00–16:00 Uhr, Fr.: 08:00–14:00 Uhr)
E-Mail: bildungsscheck(at)gib.nrw.de

Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Webseiten:

Einlösung alter Bildungsschecks

Bis zum 30.06.2024 ausgegebene Bildungsschecks NRW können durch Weiterbildungsanbieter bis 2029 eingelöst werden. Sollten Sie noch einen Bildungsscheck NRW erhalten haben, den Sie bisher noch nicht eingelöst haben, haben Sie deshalb noch Gelegenheit dazu. Wichtig ist, dass bis 2029 Ihr Kurs abgeschlossen ist, sodass der Weiterbildungsanbieter noch Zeit hat, den Scheck gegenüber der Bezirksregierung abzurechnen. Bitte beachten Sie, dass an bestehenden Schecks keine Änderungen durch die ausgebende Beratungsstelle mehr vorgenommen werden können.