Zielgruppe
Arbeitssuchende, die als Kraftfahrer/in im Bereich des Personenverkehrs eine berufliche Zukunft anstreben.
Hintergrund
Die Anforderungen an Kraftfahrer/innen im Personen- und Güterverkehr sind stetig gestiegen, so dass allein der Besitz der Fahrerlaubnis zur Ausübung des Berufes nicht mehr ausreicht.Mit den Zielen der Qualitätssicherung, der Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und der Sicherheit der Farhrer/innen hat das EU-Parlament die Richtlinie 2003/59/EG für alleMitgliederstaaten erlassen, in der die Umsetzung neuer gemeinschaftlicher Vorschriften gere-gelt ist.Das bedeutet u. a., dass alle Personen, die ihre Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D oder DE, die sie nach dem 10.09.2008 erworben haben und diese gewerblich für die Personenbeförderung nutzen wollen, eine zusätzliche Grundqualifikation absolvieren müssen. Ab dem 21. Lebensjahr kann der Nachweis im Rahmen einer sog. beschleunigten Grundqualifikation (Unterrichtsteilnahme und Prüfung, wobei der Besitz einer Fahrerlaubnis nicht erforderlich ist) erbracht werden.
Dauer
Sieben WochenVoraussetzungen
Die beschleunigte Grundqualifikation kann ert ab dem 21. Lebensjahr absolviert werden.Die Kenntnis der deutschen Sprache un Wort und Schrift ist von Vorteil.
Abschluss
Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie GmbH zum Nachweis der Unterrichtsteilnahme;IHK-Prüfungszeugnis "Beschleunigte Grundqualifikation".
Gültigkeit
Die Grundbildung ist fünf Jahre gültig. Eine erste komplette Weiterbildung muss fünf Jahre nach dem Erwerb einer Grundqualifikation nachgewiesen werden.
Inhalte u. a.:
Verbesserung des rationellen FahrverhaltensKenntnisse der technischen Merkmale des FahrzeugesArbeits- und SozialvorschriftenPersonenverkehrPraxis FahrenKompetenz
Die DEKRA Akademie steht für über 30 Jahre Erfahrung in der Aus- und Weiterbildung.Wir sind behördlich anerkannt, zertifiziert nach DIN ISO 9001 und zugelassen nach AZWV.
Hinweise
Personen, die die beschleunigte Grundqualifikation erwerben, dürfen erst ab dem 23. Lebensjahrim Reisebus-/ Gelegenheitsverkehr eingesetzt werden.Vorher ist lediglich eine Tätigkeit im Linienverkehr bis 50 km erlaubt.Um weiter Informationen, rechtliche Regelungen und Gesetze zu erhalten, öffnen Sie die folgendenLinks:Berufskraftfahrer Qualifikations-Gesetz:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bkrfqg/gesamt.pdfBerufskraftfahrer Qualifikations-Verordnung:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bkrfqg/gesamt.pdfEuropäische Richtlinie 2003/59/EG:
http://www.bag.bund.de/cae/servlet/contentblob/11602/publicationFile/821/Richtlinie_2003_59_EG.pdfAnmeldung und Informationen:
DEKRA Akademie GmbH
Wilhelmstraße 156
53721 Siegburg
Tel: 02241/1 48 65-0
E-Mail: siegenakademie@dekra.com
--->http://www.dekra-akademie.de