Die Landesregierung baut den Bildungsscheck NRW deutlich aus: Die aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung stehenden Fördermittel werden in diesem Jahr von fünf auf acht Millionen Euro erhöht. Bis zum Jahr 2020 steigt dieser Betrag sogar auf bis zu 30 Millionen Euro pro Jahr an, um die berufliche Fort- und Weiterbildung der Menschen in Nordrhein-Westfalen zu stärken.
Diese Änderungen enthalten die neuen Förderkonditionen:
- Beschäftigte und Berufsrückkehrende können jährlich einen Bildungsscheck im individuellen Zugang erhalten (bisher alle zwei Jahre).
- Selbstständige können ebenfalls jährlich einen Bildungsscheck im individuellen Zugang erhalten.
- Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf i.d.R. € 40.000,-- nicht überschreiten (€ 80.000,-- bei gemeinsamer Veranlagung). Bisher durften i.d.R. € 30.000,-- bzw. € 60.000,-- nicht überschritten werden.
- Betriebe mit bis zu 249 Beschäftigten können im betrieblichen Zugang jährlich bis zu 10 Bildungsschecks für die Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten (bisher alle zwei Jahre).
- Es werden neue Formen der Weiterbildung wie z. B. onlinebasierte Fortbildungen (z. B. Webbinare) und E-Learning in beiden Zugängen gefördert. Bisher wurden nur zertifizierte Fernlerngänge zugelassen.
- Es werden innerbetriebliche Seminare (Inhouse-Seminare) im betrieblichen Zugang gefördert. Diese wurden bisher ausgeschlossen.