Bildungsförderung
Der Bildungsscheck boomt!
Seit über drei Jahren ein Erfolgskonzept: Der Bildungsscheck NRW
Seit 2006 unterstützt das Land Weiterbildungsinteressierte mit einem Bildungsscheck: Sie erhalten 50% der Kosten für eine Weiterbildungsmaßnahme erstattet, maximal jedoch 500 Euro.
Dabei sind grundsätzlich zwei Zugänge zu unterscheiden: individuell (für Angestellte von kleinen und mittelständischen Unternehmen, die sich unabhängig vom Arbeitgeber weiterbilden wollen) und betrieblich (für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihre Mitarbeiter weiterbilden und die Kosten dafür übernehmen wollen).
Bildungsschecks für Berufsrückkehrende
Gemeint sind Frauen und Männer, die ihren Berufsweg mindestens ein Jahr lang unterbrochen haben, um Kinder unter 15 Jahren zu beaufsichtigen und zu erziehen, oder um nahe Angehörige zu pflegen.
Bisher können Berufsrückkehrende gemäß § 20 SGB III durch die Agentur für Arbeit einen Bildungsgutschein erhalten. Allerdings müssen hierfür ganz bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Seit dem 1. Februar 2008 können nun Personen einen Bildungsscheck bekommen, die diese Bedingungen nicht erfüllen und deshalb von der Agentur für Arbeit nicht gefördert werden (mündliche oder schriftliche Ablehnung).
Im individuellen Zugang erhalten Sie privat einen Bildungsscheck pro Jahr, als Unternehmen über den betrieblichen Zugang 10 Bildungsschecks pro Jahr.
Seit dem 01. Januar 2009 gilt daher grundsätzlich folgende Regelung: Wer im vergangenen Jahr und/oder im laufenden Jahr an einer beruflichen Weiterbildung teilgenommen hat, kann keinen Bildungsscheck erhalten. Dies bedeutet für Beschäftigte, die bislang keinen Bildungsscheck in Anspruch genommen haben, eine Kürzung der Karenzzeit um ein Jahr (bislang galt hier eine Zweijahresfrist). Beschäftigte, die dagegen schon einen Bildungsscheck erhalten haben, müssen nun mindestens ein Jahr warten, ehe sie einen weiteren Bildungsscheck erhalten können. Dies gilt auch für Bildungsscheckempfänger, die in diesem Jahr bereits einen Bildungsscheck erhalten haben oder noch erhalten werden: Ihnen kann frühestens in 2010 ein weiterer Bildungsscheck ausgestellt werden. Damit ist auch klargestellt, dass Beschäftigte zukünftig insgesamt nur noch einen Bildungsscheck erhalten, unabhängig davon, ob es sich um den individuellen oder betrieblichen Zugang handelt.
Individueller Zugang: So vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch
Die Region Bonn/Rhein-Sieg hat über den Verein LerNet Bonn/Rhein-Sieg e.V. Beratungsstellen eingerichtet. Alle Beratungen werden von qualifizierten, neutralen Bildungsberaterinnen und -beratern im Auftrag unseres Vereins durchgeführt. Die individuelle Beratung findet (fast täglich) in der Geschäftsstelle des Vereins statt: Kasernenstraße 48, 53111 Bonn (Innenstadt, nahe VHS und Amtsgericht).
Bitte buchen Sie online einen Beratungstermin über www.lernet.de, dort auf das Feld "Bildungsprämie/Bildungsscheck" klicken und die Fragen beantworten. Am Ende öffnet sich der Terminkalender, in dem Sie in aller Ruhe den passenden Termin buchen können. Sie erhalten eine Terminbestätigung per e-Mail. Für Fragen steht Ihnen unsere Geschäftsstelle zu den genannten Öffnungszeiten unter der Rufnummer 0228/96968760 zur Verfügung. Ohne bestätigten Termin kann leider keine Beratung erfolgen! Voraussetzungen für eine Förderung sind beim individuellen Zugang: Der Weiterbildungsinteressierte ist bei einem kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) mit weniger als 250 Mitarbeitern beschäftigt, hat sich innerhalb der letzten fünf Jahre selbständig gemacht oder ist Berufsrückkehrer/-in. Er oder sie arbeitet nicht im öffentlichen Dienst. Der Interessent wohnt und/oder arbeitet in NRW und hat seit dem 01.01.2008 an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen.
Um Missbrauchsfälle zu verhindern müssen wir Sie außerdem bitten, neben den Unterlagen zur gewünschten Weiterbildung auch Ihren Personalausweis zum Beratungstermin mitzubringen und vorzuzeigen. Wir haben arbeitnehmerfreundliche Beratungszeiten für Sie eingerichtet: Montag, Dienstag und Donnerstag von 17 bis 20 Uhr, Freitag ab 14.30 Uhr. Achtung: Wir kommen in den Kreis! Regelmäßig bieten wir auch in den Volkshochschulen des Rhein-Sieg-Kreises Bildungsscheckberatungen an. Die Terminhinweise finden Sie auf der Startseite im grauen Textkasten!
Betrieblicher Zugang: So können Sie sich beraten lassen!
Für den betrieblichen Zugang steht Ihnen in der Dr. Reinold-Hagen-Stiftung ein kompetenter Berater zur Seite: Kautexstraße 53, 53229 Bonn-Holzlar. Bitte nutzen Sie für diese Terminvereinbarung unsere Hotline: 0228/97690. Ohne bestätigten Termin kann leider keine Beratung erfolgen! Der betriebliche Zugang setzt voraus: Kleines oder mittelständisches Unternehmen (KMU) mit maximal 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, keine betrieblich veranlaßte Weiterbildung seit 01.01.2008, Sitz des Unternehmens in NRW und die Bereitschaft, 50% der Weiterbildungskosten seitens des Betriebes zu tragen.
Den Bildungsscheck einlösen
Nach der Beratung haben Sie drei Monate Zeit um Ihren Bildungsscheck einzulösen, also sich bei einem Bildungsträger anzumelden. Dieser hat weitere drei Monate Zeit, um Ihren Bildungsscheck zur Abrechnung beim Land Nordrhein-Westfalen einzureichen. Wichtig: Sie dürfen sich erst nach der Bildungsscheckberatung anmelden! Hinweise für Weiterbildungsanbieter zur Abrechnung von Bildungsschecks erhalten Sie auf dem Merkblatt unter www.esf.nrw.de
Allgemeine Informationen zum Bildungsscheck finden Sie unter www.bildungsscheck.nrw.de
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