Zur Qualitätssicherung werden folgende Qualitätskriterien zugrunde gelegt
1.Transparenz des Angebots
Der Bildungsträger stellt Interessenten/innen Informationen und Beratung zu Verfügung über:
- Ziel der Weiterbildungsmaßnahme
- Zugangsvoraussetzung und notwendige Vorkenntnisse-Lerninhalte (Fächer, Themen, zeitliche Abfolge, Praxis, bzw. Praktikumanteil und Lehrmethoden)
- Zeit, Dauer, Unterrichtsstunden und Veranstaltungsort-Prüfung bzw. Abschluss, Teilnahmebescheinigung-Gesamtkosten und zwar detailliert-Hinweise auf Förderungsmöglichkeiten
- Anzahl und Qualifikationen der Lehrkräfte
- Erfolgskriterien und Erfolgsquoten
- Individuelle Verwertbarkeit der Qualifikation-Hinweis auf allgemeine Geschäftsbedingungen und Vertragsgestaltung
2. Qualifikation der Lehrkräfte
In den Schulungen werden durch Ausbildung und/ oder Praxiserfahrung fachlich und pädagogisch qualifizierte Lehrkräfte eingesetzt. Der Bildungsträger stellt eine angemessene Einarbeitung sowie fachliche und pädagogische Betreuung seiner Lehrkräfte sicher.
3. Ausstattung
Die Ausstattung der Schulungs- und Praxisräume ist dem jeweiligen Schulungsziel und -inhalt angemessen und nach zeitgemäßen fachlichenund pädagogischen Erfordernissen ausgerichtet. Die Teilnehmer arbeiten mit aktuellem Lehrmaterial, das dem jeweiligen Schulungsziel angemessen ist. Des weiteren wird gewährleistet, dass beim Einsatz von IT-Systemen marktübliche Hard- und Software eingesetzt wird, die eine Realisierung der Schulungsziele und -inhalte ermöglicht.
4. Teilnehmerbefragung
Der Bildungsträger stellt ein schriftliches Feedback der Teilnehmer sicher:-zur Beratung-zur Information-zur Ausstattung-zu den Räumlichkeiten-zur Schulungsdurchführung-zu den Lerninhalten-zu den Lehrkräften-zu den Lehrmethoden-zu den Lern- und Arbeitsmitteln-bezüglich sonstiger Anregungen
5. Teilnahmebescheinigung
Die Teilnahmebescheinigung beinhaltet:
- Name-Vorname-Geburtsdatum
- Schulungsbeginn-Lerninhalte
- Unterschrift
- Titel der Schulung-
- Schulungsende
- Ausstelldatum
- Logo bzw. Stempel
6. Vertragsgestaltung
Der Bildungsträger verpflichtet sich, folgende Punkte in seiner Vertragsgestaltung zu berücksichtigen:
- Ort-Dauer-Ziel / Titel der Schulung
- Zahlungsmodalitäten
- Zeit-Gesamtzahl der Unterrichtstunden
- Schulungskosten
- Kündigungsbedingungen / Rücktrittmöglichkeiten
Zur Sicherung der Qualität sorgt ein Qualitätssicherungs-Gremium (QS-G). Die Aufgaben des Gremiums sind:
1. Das Aufnahmeverfahren
Ablauf des Verfahrens-Antrag:
- Schriftlicher, formloser Antrag auf Mitgliedschaft an die Geschäftsstelle des LerNet Bonn Rhein-Sieg e.V.
- Bearbeitung des Antrags durch die Geschäftsstelle und das QS-Gremium
- Formale Prüfung durch GS + QS-G; Besuch beim Bildungsträger (2 Personen) zur Überprüfung des geregelten Geschäftsbetriebes vor Ort
- Benennung des ständigen Handlungsbevollmächtigen und Ansprechpartners vor Ort-Feste Geschäftsadresse-Feste Geschäftsräume
- Einsichtsnahme in transparente, den Qualitätsstandards entsprechende Vertragsbedingungen-Erfüllung der Qualitätsstandards
- Aufnahme / Ablehnung
2. Das Beschwerdeverfahren
Vorrangiges Ziel des Beschwerdeverfahrens ist es, die Einhaltung der Mindestqualitätsstandards zu gewährleisten. das aus dem Unterarbeitskreis"Qualität" gewählte Qualitätssicherungs-Gremium prüft eingehende Teilnehmerbeschwerden hinsichtlich einer Verletzung der Mindestqualitäts- standards durch den betreffenden Bildungsträger.
3. Das Ausschlussverfahren
Das Ausschlussverfahren tritt in Kraft bei
- Nichteinhaltung der Mindestqualitätsstandards-Nichtzahlung des Mitgliedbeitrages
- Verstöße gegen die Aufnahmekriterien
- Verstöße gegen die Verpflichtungserklärung
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